Sie befinden sich hier:
  1. Startseite
  2. Wir über uns

Jugendschutz und Prävention

Das Deutsche Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet Menschen eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht – in Deutschland und in der ganzen Welt.

Als Wohlfahrtsverband, Hilfsorganisation und Jugendverband nimmt das DRK viele
gesellschaftlich notwendige Aufgaben wahr – von der Altenpflege über die
Jugendarbeit bis hin zum Katastrophenschutz oder der Auslandshilfe. Die
Vielfältigkeit unserer Aufgaben sorgt mit dafür, dass wir auch bunt und lebendig
in der Zusammensetzung unserer Mitarbeiter/-innen und Engagierten sind.

Mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt” sind wir auch im DRK konfrontiert. Nicht erst seit dem Bekanntwerden unterschiedlicher Vorfälle wie den Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule oder dem Kloster Ettal im Jahr 2010, setzt sich das DRK aktiv ein für den Schutz der ihm anvertrauten Menschen vor sexualisierter Gewalt.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Jugendverband bestehen gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. die Vorlage Erweiterter Führungszeugnisse und die Einforderung von institutionellen Schutzkonzepten), die im Jugendrotkreuz bereits umgesetzt werden. Sexualisierte Gewalterfahrungen gehören nachweislich zu den schlimmsten Ereignissen, denen Kinder, Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen und alle uns anvertraute Menschen ausgesetzt sein können. Daher gilt es, diese Personen vor jeglichen Missbrauch zu schützen!

Was unternehmen wir zur Prävention?

Wir stärken unsere Mitglieder. Foto: DRK-Landesverband Nordrhein

Wie gestaltet man ein System, um Kinder und Jugendliche zu stärken, Prävention zu etablieren, Gruppenleiter auszubilden und für den Fall der Fälle verlässliche Ablaufprogramme und Partner zu haben? Diese Frage stellen wir uns regelmäßig und überprüfen unsere Abläufe. Dazu arbeiten wir inzwischen eng mit den anderen Gemeinschaften zusammen und wir nutzen das vom DRK-Bundesverband entwickelte Konzept "Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen" und die bereits erarbeiteten Systeme des Landesverbandes Nordrhein.

Konzeption - Prävention und Intervention

Regelmäßige Weiterbildungsangebote für unsere Leitungskräfte als Multiplikatoren für eine starke Basis sind unsere Grundlage für eine starke Prävention. Durch die Stärkung unserer Mitglieder Dinge zu hinterfragen und Mut zur eigenen Meinung zu haben, erschweren wir potentiellen Tätern den Zugang. Dazu bedienen wir uns auch der Methodenbox des Landesverband "100% ICH". Weiterhin vermeiden wir Abhängigkeitsverhältnisse und stellen Leitungskräfte deutlich als Partner und nicht als übergeordnete Führungskraft heraus. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaften  und Verbänden wird deutlich gemacht, wer der Ansprechpartner ist und wo Weisungsbefugnisse beginnen und enden. Mit diesem Schritt reduzieren wir desweiteren den Zugang für den Täter und erreichen eine charakterliche Stärkung unserer Mitglieder.

Weiterhin haben wir im Gesamtverband und im Jugendrotkreuz Vertrauenspersonen etabliert. Diese haben keine Leitungsfunktion und arbeiten unabhängig von Interessenkonflikten und Leitungsebenen. Im Moment hat der DRK-Kreisverband Viersen e.V. fünf Vertrauenspersonen, davon mit Anika und Björn Wolters zwei Vertrauenspersonen aus dem Jugendrotkreuz. Diese Ansprechpartner werden regelmäßig mit ihrer Funktion vorgestellt und sind jederzeit ansprechbar.

Transparenz und Information

Wichtig ist auch, dass die Angebote, Inhalte und Strukturen thematisiert werden. Dadurch sind unsere Mitglieder informiert und potentielle Täter werden abgeschreckt. Dazu gehört auch, dass die Mitglieder im Jugendrotkreuz ab dem 16. Lebensjahr und alle Mitglieder der sonstigen Gemeinschaften alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß unserer Matrix zur Einsichtnahme vorlegen müssen und beim Eintritt in unseren Verband den Ehrenkodex und die Selbstverpflichtung zur Prävention sexualisierter Gewalt unterschreiben und anerkennen müssen. Unsere Leitungskräfte legen das Führungszeugnis bei jeder Neu- oder Wiederwahl vor.

Intervention und Schutz

Der Mut zum Handeln muss gut vorbereitet sein. Denn die Täter sind in der Regel nicht die unsympathischen Menschen, sondern der nette Kerl, welcher zumeist auch noch gut vernetzt oder stark engagiert ist. Daher ist es wichtig, dass die beauftragten Vertrauenspersonen unabhängig von Interessenkonflikten arbeiten können. Aber noch wichtiger ist der Schutz unserer Mitglieder. Dazu gehört, dass der uns Anvertraute von den Vertrauenspersonen ernst genommen wird und in Zusammenarbeit mit einer Schutzstelle und den Ansprechpartnern des DRK-Landesverband Nordrhein die Vorfälle aufgearbeitet werden. An erster Stelle steht der Schutz der uns anvertrauten Mitglieder.

Diese System bauen wir regelmäßig aus und verbessern die Abläufe. Der Prozess wird auch niemals abgeschlossen werden und bedarf regelmäßiger Prüfung und Verbesserung.

Erweiterte Hintergrundinformationen

Wir achten Grenzen. Foto: DRK-Landesverband Nordrhein

Am 01.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde im KJHG unter anderem der "Schutzauftrag" der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls verstärkt. Insbesondere auf die "Persönliche Eignung von Fachkräften" (§72 KJHG) wird ein besonderes Augenmerk gelegt. In Paragraph 72a geht es darum, sich ein Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Wir als Jugendverband sehen es als Verpflichtung an, die inhaltliche Intention des Schutzauftrages in geeigneter Weise aufzunehmen.

Downloads

Piktogramme des DRK-Landesverband Nordrhein zur Prävention sexualisierter Gewalt

zum Anfang

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Erfahren Sie mehr

OK